Der Landesvorstand - wir stellen uns vor!


















1. Landesvorsitzende
Erika Beyer
   
















2. Landesvorsitzende
Heike Tischer
   
















Kassierer
Ralph Raschke
   
















Schriftführerin
Karin Tattermusch
   
















Beisitzer für Senioren
Bernd Richter
   
















Beisitzerin für Frauen
Barbara Schwabe
   
















Beisitzerin für Jugend
Melanie Limburg
   
1. Rechnungsprüfer Peter Tischer
   
2. Rechnungsprüfer Harri Etzhold
   
Ehrenvorsitzender Erhard Müller
   
Ehrenmitglieder Gerhard Sauerbrey
Axel Lütz




Vorstand des LV der Gehörlosen Thüringen e.V. 



Ziele des LV für die Wahlperiode 2010 - 2014

Gleichstellung der Gehörlosen und anderen Hörgeschädigten in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens
Konsequente Umsetzung der Gesetzesregelung zur Anerkennung der Gebärdensprache in allen Bereichen
Bereitstellung und Durchführung der zweisprachigen (Laut- und Gebärdensprache) sowie lautsprachlichen Ausbildung in Frühförderzentren und Förderschulen/-zentren für Hörgeschädigte
Einflussnahme auf umfassende Sozialberatung durch Beteiligung von sozialen Beratungsstellen in Frühförderzentren und in Förderzentren
Kostenlose Nutzung von Gebärdensprachkursen für hörende Eltern hörgeschädigter Kinder
Anstellung gehörloser bzw. hörgeschädigter Sozialpädagogen für sozialpädagogisch Arbeit an diversen Sondereinrichtungen für Hörgeschädigte
Erstellung von spezifischen Bilingualismus-Lehrplänen hinsichtlich des thüringerischen Lehrplanes
Schaffung von Möglichkeiten zum Erlernen der Gebärdensprache an normahörenden Regelschulen oder höheren Schulen Thüringens als zusätzliche Fremdsprache im Wahlfach
Bildung einer verbandseigenen Thüringer Gebärdensprachschule zwecks der Erlernung der Gebärdensprache für Hörende
Erhöhung der Berufschancen Hörgeschädigter durch die Entwicklung von Modellprojekten zur Einführung neuer multimedialer Kommunikationsmöglichkeiten und durch die Förderung solcher Medien wie Bildtelefon, Telearbeitsplätzen mittels Videokonferenzsystemen und Call- Centern
Nachteilsausgleich für Gehörlose und andere Hörgeschädigte unter 100 GdB (Nutzung aller Möglichkeiten, um eine Veränderung des thüringerischen Haushaltbegleitgesetzes dahingehend zu erwirken, dass Gehörlose und andere Hörgeschädigte ab 80 GdB Nachteilsausgleich erhalten)
Entwicklung und Ausarbeitung notwendiger lebensweltorientierter, hilfenbegleitender und bewältigungsunterstützender Serviceangebote des täglichen Lebens für Gehörlose und andere Hörgeschädigte / Zusammenarbeit mit verschiedenen Einrichtungen / Erstellung von Zielvereinbarungen nach ThürGIG
Einrichtung eines thüringerischen Notruffaxsystems auf der Basis einer einheitlichen Notrufnummer


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