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Gleichstellung der Gehörlosen und anderen Hörgeschädigten in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens
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Konsequente Umsetzung der Gesetzesregelung zur Anerkennung der Gebärdensprache in allen Bereichen
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Bereitstellung und Durchführung der zweisprachigen (Laut- und Gebärdensprache) sowie lautsprachlichen Ausbildung in Frühförderzentren und Förderschulen/-zentren für Hörgeschädigte
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Einflussnahme auf umfassende Sozialberatung durch Beteiligung von sozialen Beratungsstellen in Frühförderzentren und in Förderzentren
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Kostenlose Nutzung von Gebärdensprachkursen für hörende Eltern hörgeschädigter Kinder
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Anstellung gehörloser bzw. hörgeschädigter Sozialpädagogen für sozialpädagogisch Arbeit an diversen Sondereinrichtungen für Hörgeschädigte
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Erstellung von spezifischen Bilingualismus-Lehrplänen hinsichtlich des thüringerischen Lehrplanes
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Schaffung von Möglichkeiten zum Erlernen der Gebärdensprache an normahörenden Regelschulen oder höheren Schulen Thüringens als zusätzliche Fremdsprache im Wahlfach
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Bildung einer verbandseigenen Thüringer Gebärdensprachschule zwecks der Erlernung der Gebärdensprache für Hörende
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Erhöhung der Berufschancen Hörgeschädigter durch die Entwicklung von Modellprojekten zur Einführung neuer multimedialer Kommunikationsmöglichkeiten und durch die Förderung solcher Medien wie Bildtelefon, Telearbeitsplätzen mittels Videokonferenzsystemen und Call- Centern
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Nachteilsausgleich für Gehörlose und andere Hörgeschädigte unter 100 GdB (Nutzung aller Möglichkeiten, um eine Veränderung des thüringerischen Haushaltbegleitgesetzes dahingehend zu erwirken, dass Gehörlose und andere Hörgeschädigte ab 80 GdB Nachteilsausgleich erhalten)
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Entwicklung und Ausarbeitung notwendiger lebensweltorientierter, hilfenbegleitender und bewältigungsunterstützender Serviceangebote des täglichen Lebens für Gehörlose und andere Hörgeschädigte / Zusammenarbeit mit verschiedenen Einrichtungen / Erstellung von Zielvereinbarungen nach ThürGIG
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Einrichtung eines thüringerischen Notruffaxsystems auf der Basis einer einheitlichen Notrufnummer
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