Das Vereinswesen in Deutschland hat eine lange und sehr traditionsreiche Geschichte und ist Ausdruck einer demokratischen Staatsform, die die Bildung von Vereinen und Gesellschaften zuläßt. Die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 9 Absatz 1 garantierte Vereinigungsfreiheit dient zusammen mit der ebenfalls garantierten Meinungs- und Versammlungsfreiheit der freien gesellschaftlichen Willensbildung, sei es im politischen, sozialen, religiösen oder wirtschaftlichen Bereich. Es gibt deshalb heute kaum einen Lebens- oder Interessenbereich ohne entsprechenden Verein.
Als eingetragener Verein ist es einer solchen Gruppierung möglich, als juristische Person aufzutreten. Ein nicht eingetragener Verein (neV) unterliegt den gleichen Regeln wie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit dem Unterschied, dass er eine Satzung hat. Vereine können gemeinnützig sein.
Innerhalb des Landesverbandes der Gehörlosen Thüringen e.V. engagieren sich viele Ortsvereine für ihre zugeordnete Region:
Landesverband der Gehörlosen Thüringen e.V., Gehörlosenverein Altenburg
Der Verein ist aufgelöst.
Ortverein der Gehörlosen Arnstadt e.V. Vorsitzende Sandra Danzer-Pitzler Am Eichenborn 21 99310 Wulfershausen Fax: 036200 / 64037 E-mail: ----
Gehörlosenverein “Werratal” Bad Salzungen e.V. Vorsitzende Heike Tischer Altensteiner Straße 92 36448 Schweina Fax: 036961 / 70843 E-mail: heiketischer@gmx.de
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