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GSD im privaten Bereich

GSD/Kommunikationshilfe im privaten Bereich

Donnerstag, 29. März 2012 - 07:15 Uhr

Die Fördermittel des Thüringer Ministeriums für Familie, Soziales und Gesundheit sind seit 28.03.2012 dem Landesverband der Gehörlosen Thüringen für das Jahr 2012 ausgereicht worden. Damit ist es wieder möglich, dass alle Hörgeschädigten und Gehörlosen in Thüringen einen Gebärdensprachdolmetscher im privaten Bereich bestellen können, ohne ihn selbst bezahlen zu müssen. Es ist dabei wichtig, dass vorher ein Antrag beim Landesverband gestellt wird.

Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit sichert finanzielle die Gebärdensprachdolmetschereinsätze für den privaten Bereich. Dazu müssen die Auftragsvordrucke, die vom Landesverband der Gehörlosen erstellt wurden, vollständig ausgefüllt sowie eine Kopie des Schwerbehinderten-Ausweises innerhalb von 14 Tagen an den Landesverband der Gehörlosen Thüringen e.V., Hans-Grundig-Straße 25, 99099 Erfurt gesendet werden, ansonsten werden die Kosten nicht erstattet.

Für eine bessere Kostenkontrolle ist es zwingend erforderlich, vor jedem Einsatz eine Bestätigung per Fax oder E-Mail einzuholen.

Formular

Hier ist ein Schreiben über die Einsätze der Gebärdensprachdolmetscher/innen
und Kommunikationshilfe im privaten Bereich.

Formular "Antrag auf Freigabe des Einsatzes der GSD/Kommunikationshilfe": HIER
Formular "Einsatzgebiete": HIER
Formular "Rahmenvereinbarung": HIER
Formular "Richtlinie zur Durchführung": HIER

Nach der Genehmigung des Kassierers erhält der/die Gebärdensprachdolmetscher/in einen GSD-Auftrag zugeschickt.