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THÜRINGER GEBÄRDENSPRACHDOLMETSCHER
 


Gebärdensprachdolmetschen - Was ist das?

Gebärdensprachdolmetschen entspricht dem Dolmetschen zwischen gesprochenen Sprachen. Das heißt beispielsweise: durch die/den DolmetscherIn wird die Kommunikation zwischen verschiedensprachlichen Gesprächspartnern ermöglicht; oder ein Vortrag kann simultan in eine oder mehrere andere Sprachen gedolmetscht werden und wird somit einem breitem Publikum zugänglich gemacht.

GebärdensprachdolmetscherInnen dolmetschen also aus der Deutschen Lautsprache in die Deutsche Gebärdensprache (DGS) und umgekehrt; aus der Deutschen Lautsprache in Lautsprachbegleitende Gebärden (LBG) und umgekehrt sowie unter Einbeziehung des Fingeralphabetes. Einzelne DolmetscherInnen dolmetschen auch aus dem Englischen und Französischen in die Deutsche Gebärdensprache.

Um Inhalte dolmetschen zu können, müssen DolmetscherInnen nicht nur die entsprechenden Sprachen beherrschen, sondern auch kulturelle Kompetenzen sowie Kenntnisse zu entsprechenden kulturellen Unterschieden besitzen und über das jeweilige spezielle Fachwissen und ebensolchen Fachwortschatz verfügen.

GebärdensprachdolmetscherInnen unterliegen der Schweigepflicht und richten sich nach der Berufs- und Ehrenordnung für GebärdensprachdolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen.

Spätestens seit 2002 ist mit Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) der Anspruch gehörloser Menschen auf Gebärdensprachdolmetschdienst (insbesondere bei Behörden, Polizei und Gericht, aber auch am Arbeitsplatz) gesetzlich geregelt.

Anlässe, bei denen GebärdensprachdolmetscherInnen eingesetzt werden können:

- Versammlungen (Betriebs- oder Vereinsversammlungen, Elternabende)
- Teambesprechungen am Arbeitsplatz
- Rechtsanwalts-, Notar-, Versicherungs-, Arztbesuche
- Behördengänge
- kulturelle Veranstaltungen (z.B. Theatervorstellungen)
- Kommunikationsforen
- Schul-, Universitäts-, Fachhochschulbesuche
- Schulungen, Aus-, Fort- und Weiterbildungen
- politische Veranstaltungen
- bei Gericht und Polizei
- etc.

Ausbildungen zum Gebärdensprachdolmetscher werden als Vollzeitstudium, etwa an der Universität Hamburg, an der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH), an der Westsächsischen Hochschule Zwickau (FH), als Teilzeitstudium oder als berufsbegleitende Weiterbildung, beispielsweise an der Fachhochschule Frankfurt angeboten. Ab Ende 2006 ist ein qualifizierter Abschluss als Gebärdensprachdolmetscher in vielen Bereichen erforderlich. Eine staatliche Prüfung bieten das Amt für Lehrerbildung in Darmstadt und das Gehörlosen Institut Bayern (GIB) in Nürnberg an. Die akademischen Diplome der Universitäten und Fachhochschulen werden der staatlichen Prüfung gleichgestellt.

(Textauszug aus www.bgsd.de und www.wikipedia.de)

Hinweis:
Ein Besuch in die Webseite
www.dgsd.de lohnt sich sehr ... Dort wird umfangreich thematisch zu Gebärdensprachdolmetscher, Kostenregelung, Arbeitsweise u.a. besprochen!



Bundesverband


Bundesverband der Gebärdendolmetscher Deutschlands e.V.

Der BGSD e.V. ist die berufsständische Vertretung der in Deutschland organisierten Gebärdensprachdolmetscher und -dolmetscherinnen.

Homepage: www.bgsd.de




 

LAG d.GebärdensprachdolmetscherInnen Thüringen e.V


Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft

Katrin Böttger

Kornmarkt 6
04600 Altenburg

Fax: 03447 / 375678
Mobil: 0151 / 15286841


Vorstands-Email: vorstand@lag-gsd-thueringen.de

LAG-Email: info@lag-gsd-thueringen.de

Homepage: www.lag-gsd-thueringen.de


Ziele und Aufgaben der Landesarbeitsgemeinschaft

- Hilfe für Hörgeschädigte bei der Kommunikation mit Hörenden
- Informationen über Möglichkeiten von Dolmetschereinsätzen
- Klärung der Finanzierung von Dolmetschereinsätzen
- Austausch von Erfahrungen aus der Dolmetschertätigkeit
- Beisitz in der Prüfungskommission für GS-Dolmetscher
- Ansprechpartner für Studium mit Dolmetscherbegleitung
- Organisation von Weiterbildungen für GS-Dolmetscher



Wichtige Angabe zur GSD-Bestellung


Dolmetscherbestellung

Gehörlose und andere Hörgeschädigte, Institutionen, Betriebe u.a. können eine/n GebärdensprachdolmetscherIn (kurz: GSD) für verschiedenste Anlässe anfordern. Dies geschieht in der Regel per Post, Fax, Schreibtelefon, Bildtelefon, Telefon oder heute meist auch per E-mail. Zur Anforderung einer DolmetscherIn können Bestellungsformulare von jeweiligen Anbieter benutzt werden.


Welche Angaben sind für eine Dolmetscheranforderung wichtig?

- Wann beginnt der Einsatz ?
- Wie lange wird der Einsatz voraussichtlich dauern ?
- Wo findet der Einsatz genau statt ?
- Wofür brauchen Sie den Einsatz einer/s GSD (Anlass; Grund) ?
- Ist eine Vorbereitung (z.B.: Redeskript u.a.) für diesen Anlass notwendig ?
- Welche Kommunikationsform wird gefordert (LBG, DGS u.a.) ?
- Wie viele hörgeschädigte TeilnehmerInnen wird es voraussichtlich geben ?
- Benötigen Sie eventuell mehr als eine GSD, weil eine Doppelbesetzung erforderlich ist ?
- Wer ist der Auftraggeber (Name; Anschrift; Teleadresse) ? Ist dies identisch mit dem Kostenträger ? Wenn nein, dann eben die Angabe zu Kostenträger !
- Liegt eine Bestätigung zur Kostenübernahme zwischen dem Auftragsgeber und dem Kostenträger vor ?

Hinweis:
Zu Ihrer eigenen Sicherheit und um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie eine Auftragsbestätigung oder einen Vertrag mit der/m DolmetscherIn abschließen! Ebenso vorher eine schriftliche Bestätigung zur Kostenübernahme von dem Kostenträger oder eine sichere Klärung zur Kostenübernahme nach der Gesetzlage ! Der/die GebärdensprachdolmetscherIn hilft Ihnen sehr gerne zur Abklärung der oben genannten Punkte. Achtung: Dolmetschaufträge sollten so wie möglich rechtzeitig erteilt bzw. abgesagt werden. Aufträge, die kurzfristig abgesagt werden, können trotzdem in Rechnung gestellt werden.


( Mehr Infos über Grundlagen zur Regelung von Dolmetschereinsätzen in deutschen und anderen Rechtsnormen sowie über rechtliche Grundlagen für die Kostenübernahme und Bezuschussung von Gebärdensprachdolmetschereinsätzen finden Sie unter: www.dgsd.de/info/geld_und_gesetz/rechtsgrundlagen.html )

Es gibt einen Internetauftritt betreffs der Zuständigkeitsfrage über die GSD-Kostenübernahme: siehe G.I.B



GebärdensprachdolmetscherInnen (GSD) in Thüringen

( Anmerkung: GebärdensprachdolmetscherInnen = kurz: GSD )


Diplom-GSD

Name, Vorname   Linkverzweigung  
   
Böttger, Katrin   zur Linkseite 
   
Hayn, Jana  zur Linkseite  
   
Kaiser, Sindy  zur Linkseite  
   
König, Annekatrin   zur Linkseite  
   
Lorz, Claudia  zur Linkseite  
   
Mariano, Beate  zur Linkseite  
   
Paesler, Katja  zur Linkseite  
   
Schubert, Antje  zur Linkseite  



Staatlich geprüfte GSD

Name, Vorname   Linkverzweigung  
   
Barth, Caroline  zur Linkseite  
   
Döllefeld, Meike  zur Linkseite  
   
Günter-Wick, Susanne   zur Linkseite  
   
Kiaulehn, Kerstin   zur Linkseite  
   
Kolbe, Irina   zur Linkseite  
   
Oelze, Claudia   zur Linkseite  
   
Schiebel, Ursula   zur Linkseite  



Andere Abschlüsse / in Ausbildung

Name, Vorname   Linkverzweigung  
   
Friedrich, Viola   zur Linkseite  
   
Hartung, Petra   zur Linkseite  
   
Herzog, Angelika   zur Linkseite  
   
Reichhardt, Kerstin   zur Linkseite  
   
Teschner, Dr. Ulrike   zur Linkseite  
   
Thiede, Christa   zur Linkseite  
   
Wagenbreth, Kathrin   zur Linkseite  



Sonstige

Name, Vorname   Linkverzweigung  
   
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Ehrlich, Traudel   zur Linkseite  
   
Michaelis, Lisa   zur Linkseite  



Download der ThürGSD-Liste

Hier können Sie
die aktuellste Liste der Thüringer GebärdensprachdolmetscherInnen downloaden
(nur Wohn- bzw. Dienst-, Tele- und Email-Adresse):

Liste der ThürGSD


GSD/Kommunikationshilfe im privaten Bereich

Hier ist ein Schreiben über die Einsätze der Gebärdensprachdolmetscher/innen
und Kommunikationshilfe im privaten Bereich. Hier: GSD-Auftrag




Formular zur Bestellung des LV-GSD

Hier können Sie einen Gebärdensprachdolmetscher
von der Beratungsstelle des Landesverbandes der Gehörlosen Thüringen e.V.
bestellen (Dolmetscheranforderung):

Faxformular hier downloaden !



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