Fördermittel für Leistung von GebärdensprachdolmetscherInnen für 2013 sind beantragt und nun bewilligt worden. Eingehende Rechungen können ab sofort übernommen werden. Einsätze im privaten Bereich müssen mindestens 4 Tage vorher angemeldet und beim Landesverband der Gehörlosen Thüringen vorher beantragt werden sowie grundsätzlich vorher vom LV bestätigt werden. Gehörlose müssen ihren Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "GL" kopieren und an GebärdensprachdolmetscherInnen übergeben.
Ralph Raschke Kassierer im Landesverband
Formular
Hier ist ein Schreiben über die Einsätze der Gebärdensprachdolmetscher/innen und Kommunikationshilfe im privaten Bereich.
Formular "Antrag auf Freigabe des Einsatzes der GSD/Kommunikationshilfe":
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