Seit der Einführung des SGB IX gibt es bundesweit die Integrationsfachdienste für arbeitslose Schwerbehinderte, die im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeit tätig sind. Jeder Arbeitsamtsbezirk verfügt über einen derartigen Integrationsfachdienst, der von verschiedenen Trägern angeboten wird. Arbeitslose Schwerbehinderte sollten sich durch ihr Arbeitsamt an den zuständigen Integrationsfachdienst weitervermitteln lassen. Bekommt der Integrationsfachdienst eine Nachricht vom Arbeitsamt, kann er für die arbeitslosen Schwerbehinderten tätig werden:
- Erörterung der Berufsinteressen und Kompetenzen mit den Schwerbehinderten - Vermittlung von Arbeitsplätzen - Unterstützen bei allen notwendigen Bewerbungsformalitäten einschließlich Begleitung zum Vorstellungsgespräch - Information der Arbeitgeber über Fördermöglichkeiten bei der Einstellung - Begleitung bei Trainigsmaßnahmen in Betrieben und Einrichtungen - Sicherstellung der Betreuung in der Probezeit bis zu sechs Monaten bzw. bis eine Eingliederung in das neue Arbeitsverhältnis erfolgt ist
In den Integrationsfachdiensten arbeiten nur Sozialarbeiter oder gleichwertige Fachleute. Daher wird empfohlen, bei Bedarf beim zuständigen Arbeitsamt Gebärdensprachdolmetscher zu beantragen. Nach einer Eingliederung in das Arbeitsleben übergibt der Integrationsfachdienst die Zuständigkeit an die andere Abteilung – an den Berufsbegleitenden Dienst.
Berufsbegleitende Dienste für Hörgeschädigte sind spezielle Fachdienste des Integrationsfachdienstes, in denen Gebärdensprachkompetente Sozialarbeiter arbeiten. Diese Dienste sind im Auftrag der Integrationsämter tätig. Sie sind für die Beratung und Betreuung von hörgeschädigten Arbeitnehmern und deren Arbeitgebern zuständig. Sie kümmern sich um:
- Informationen über die besonderen Auswirkungen von Hörschädigungen und der dadurch bedingten Kommunikationsschwierigkeiten - Durchführung von Arbeitskollegenseminare - Beratung zur Hilfsmittelversorgung und behindertengerechten Ausstattung des Arbeitsplatzes sowie weiterer Unterstützungsangebote nach dem SGB IX - Kommunikationsabsicherung bei Veranstaltungen, Schulungen und Versammlungen - Intervention bei betrieblichen und persönlichen Krisen - Begleitung bei Kündigungsschutzverhandlungen
( siehe auch die Möglichkeiten der Hilfen zur Sicherung der Kommunikation gehörloser Menschen am Arbeitsplatz unter: www.dgs-im-job.de )
Um die Leistungen des Integrationsfachdienstes möglichst ortsnah anbieten zu können, beteiligt das Integrationsamt regionale Träger. Die Koordinierung der Arbeit der Integrationsfachdienste obliegt dem Integrationsamt. Für den Thüringer Hörbehindertenfachdienst ist Frau Krause Ihre Ansprechpartnerin:
Landesamt für Soziales und Familie Abt. 3 – Versorgung und Integrationsamt
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