Für das Jahr 2021 gibt es erneut die Zusage für Fördermittel des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (tmasgff) für Dolmetschereinsätze im privaten Bereich. Alle Gehörlosen und Taubblinden mit Wohnsitz in Thüringen können einen Gebärdensprachdolmetscher oder eine Kommunikationsassistenz für private Termine bestellen. Die Gehörlosen und Taubblinden müssen die Dolmetscherkosten nicht selbst bezahlen.
Es muss dafür vorher ein Antrag (Zum Antrag gehören die Seiten 1 und 2 sowie eine Kopie des Schwerbehindertenausweises) beim Landesverband der Gehörlosen Thüringen e.V. gestellt werden.
Beispiele für private Einsatzbereiche
Voraussetzungen
Ablauf